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wir Sie darin unterstützen, sich aus der Gewaltbeziehung
lösen zu können, die Kraft und den Mut zu
entwickeln ggf. eine Trennung zu vollziehen und sich
in die Selbständigkeit zu wagen;
...beraten wir Sie zu den
Möglichkeiten des .
Wir planen mit Ihnen zusammen die Schritte, die nötig
sind damit Sie in Sicherheit leben können;
...unterstützen wir Sie auf dem Weg dorthin,
auch wenn Sie sich vielleicht jetzt noch nicht von
Ihren gewalttätigen Partner trennen können/wollen;
...begleiten wir Sie dabei, sich ihrer eigenen Stärke
und ihrer Fähigkeiten bewusst zu werden und neue
zu entdecken, sie weiter zu entwickeln und sich dadurch
vor Gewalterfahrungen besser schützen oder sich
wirksamer dagegen zu wehren;
...soll unsere Beratung Ihnen helfen, die daraus
entstandenen sowie die oft damit einhergehenden
Probleme wie z.B. und (z.B. Essstörungen
und Suchtverhalten) zu bearbeiten und zu überwinden;
Gewalterfahrungen einer Frau verstehen wir nicht
als ihr individuelles Schicksal, sondern sehen sie
vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
Jahrhunderte lang tradierte und aktuelle Normen und
Werte sind die Grundlage diskriminierender, einengender
und von Gewalt geprägten Lebensbedingungen für
Frauen. Nicht nur selbsterlittene körperliche
Übergriffe (Misshandlungen jeder Art einschließlich
sexueller Übergriffe) oder psychische Gewalt
(Demütigungen, Drohungen, Missachtung etc.),
sondern bereits die Angst vor der allgegenwärtigen
Gewalt führt zu Einschränkung in der Bewegungsfreiheit
von Frauen und beschneidet ihre Entwicklungsmöglichkeiten.
Es ist statistisch belegt, dass Männergewalt
gegen Frauen nichts an Brisanz und Bedrohung verloren
hat. Und es ist wichtig, sich immer wieder zu vergegenwärtigen,
wie sehr sich von der Gewalterfahrung einer Frau mittelbar
auch zahlreiche weitere Frauen mitbetroffen fühlen.
Wir verstehen damit unsere Arbeit auch als Arbeit
für die Gleichberechtigung der Geschlechter gemäß
§ 3 Artikel 1 – 3 des Grundgesetzes.
Das im Januar 2002 in Kraft getretene
macht überdies deutlich, dass häusliche
Gewalt keine ’Familienstreitigkeit’ sondern eine
strafbare Handlung ist.
Dies alles begründet unseres Erachtens die gesellschaftliche
Notwendigkeit unserer Arbeit, der wir uns mit unserem
Engagement verpflichtet fühlen.
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